Übersetzung (Nachtrag vom 23.03.2026): englisches Original von Italo Vignoli

Deutschland hat ODF als Standardformat für Dokumente innerhalb seiner souveränen digitalen Infrastruktur verbindlich vorgeschrieben. Diese Entscheidung ist in den „Deutschland-Stack“ integriert – das Rahmenwerk, das Entwicklung, Beschaffung und Verwaltung digitaler Systeme für die öffentliche Verwaltung auf allen Ebenen regelt. Dabei handelt es sich weder um ein Pilotprojekt noch um die Empfehlung einer Arbeitsgruppe, sondern um eine verbindliche Vorgabe, die von der Bundesregierung und dem Koalitionsvertrag gestützt wird.
Das offizielle Dokument wurde vom IT-Planungsratveröffentlicht – dem zentralen politischen Steuerungsgremium von Bund und Ländern, das gemeinsame, nutzerorientierte IT-Lösungen für eine effiziente und sichere digitale Verwaltung in Deutschland fördert und entwickelt: https://www.it-planungsrat.de/beschluss/b-2026-03-it.
Damit stellt sich für alle anderen europäischen Regierungen eine klare Frage: Worauf warten Sie noch? Dieser Beschluss verdeutlicht den scharfen Kontrast zwischen denjenigen, denen digitale Souveränität am Herzen liegt, und jenen, denen dies gleichgültig ist.
Es gibt keine Ausreden mehr
Im Laufe der Jahre haben sich die öffentlichen Verwaltungen in Europa eine Reihe abgedroschener Ausreden zurechtgelegt – längst von der Realität überholt –, um die Verwendung von Standard- und offenen Dokumentenformaten nicht zur Pflicht zu machen. Gehen wir diese der Reihe nach durch.
ODF ist nicht ausgereift genug. ODF ist seit 2006 ein ISO-Standard. Inzwischen liegt es in Version 1.4 vor und zeichnet sich durch aktive Weiterentwicklung, ein breites Implementierungs-Ökosystem sowie die Einführung durch zahlreiche nationale Regierungen, das Europäische Parlament und bedeutende öffentliche Verwaltungen weltweit aus. Das Argument der mangelnden Reife ist längst überholt.
Eine Änderung des Dokumentenformats erfordert eine Umschulung des Personals. Das erklärte Prinzip des deutschen „Sovereign Stack“ besteht darin, die Auswirkungen einer Anbieterbindung (Lock-in-Effekt) zu verringern. Wer die Kosten der Umschulung als Gegenargument anführt, vertritt damit die Auffassung, dass die kommerziellen Interessen des marktbeherrschenden Anbieters schwerer wiegen als die Interessen der Bürger und Institutionen. Während eine solche Haltung in der Privatwirtschaft akzeptabel sein mag, ist sie im Bereich der öffentlichen Verwaltung unzulässig.
Das als Marktstandard etablierte Format garantiert Interoperabilität. Bei diesem Marktstandard – der von öffentlichen Verwaltungen kritiklos und ohne Überprüfung seiner Eigenschaften übernommen wurde – handelt es sich jedoch um ein proprietäres Format, das eher auf eine Anbieterbindung (Lock-in-Effekt) als auf Interoperabilität ausgelegt ist; dies zeigt sich unter anderem daran, dass es von der ISO unter der Bezeichnung „OOXML Transitional“ zugelassen wurde, da es proprietäre Elemente enthält. ODF hingegen ist per Definition interoperabel und hat sich im Laufe der Jahre entsprechend weiterentwickelt.
Wir sind an bestehende Beschaffungsverträge gebunden. Verträge laufen aus, während regulatorische Rahmenbedingungen erneuert werden; angesichts der Notwendigkeit, die europäische digitale Souveränität zu gewährleisten, ist es nun an der Zeit, offene Standards in diese Verträge zu integrieren – anstatt ein weiteres Jahrzehnt auf den nächsten Erneuerungszyklus zu warten und weiterhin für den Zugang zu Dokumenten zu zahlen, die von Behörden mit öffentlichen Mitteln erstellt wurden.
Heute halten diese Einwände keiner Überprüfung mehr stand. Die Entscheidung Deutschlands zeigt, dass selbst eine große und komplexe Bundesregierung einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung gehen kann. Die Hindernisse sind politischer, nicht technischer Natur.
Der europäische politische Rahmen
Der Übergang von proprietären Formaten zu offenen Standardformaten für Dokumente ist übrigens keine radikale Entscheidung, sondern eine Anpassung an bereits von europäischen Institutionen getroffene Entscheidungen, die in verschiedenen, bereits verabschiedeten Gesetzen oder Verordnungen enthalten sind.
Der Europäische Interoperabilitätsrahmen(EIF) – das Referenzdokument für Interoperabilität bei öffentlichen Diensten – schreibt die Verwendung offener Standards vor und fordert den Verzicht auf Formate, die eine Abhängigkeit von einem einzelnen Anbieter schaffen. Der EIF nennt das Open Document Format zwar nicht ausdrücklich, doch die Logik des Dokuments führt zur Wahl von ODF.
Der Cyber Resilience Act(CRA), die Network and Information Security 2(NIS-2) und der Digital Operational Resilience Act (DORA) schreiben vor, dass die europäische digitale Infrastruktur auf der Basis beherrschbarer Technologien errichtet werden muss. Dokumente sind das Mittel, mit dem Entscheidungen festgehalten und kommuniziert werden, und sie sind Teil dieser Infrastruktur; daher sollten sie in einem offenen Standardformat vorliegen, das sich leicht beherrschen lässt. Dies ist ein weiteres Beispiel für eine Gesetzgebung, die das Open Document Format (ODF) zwar nicht explizit nennt, deren Logik jedoch zur Wahl von ODF führt.
Schließlich definiert der 2024 in Kraft getretene Interoperable Europe Act (IEA) den Rechtsrahmen für die Interoperabilität zwischen öffentlichen Verwaltungen in der EU und nennt ausdrücklich offene Standards – was im Kontext von Dokumenten ODF bedeutet und nicht OOXML; denn Letzteres ist, selbst wenn man es (mit viel Fantasie) als Standard betrachtet, mit Sicherheit nicht offen.
Deutschland hat diese drei Punkte miteinander verknüpft. Der „Deutschland-Stack“ betrachtet ODF nicht als ideologische Entscheidung, sondern als Schlüsselelement einer souveränen, interoperablen und europäisch ausgerichteten digitalen Infrastruktur. Andere EU-Regierungen, die im selben regulatorischen und politischen Kontext agieren, sollten dieser Logik folgen.
Die aktuelle Situation in den EU-Ländern
Deutschland ist nicht das einzige Land, das Schritte in Richtung offener Dokumentenstandards unternommen hat, wenngleich der „Deutschland-Stack“ das umfassendste und strukturell am stärksten integrierte Bekenntnis auf nationaler Ebene darstellt.
Frankreich führte ODF im Rahmen des Référentiel Général d’Interopérabilité von 2009 als verbindlich ein; spätere Aktualisierungen verschärften diese Vorgabe noch. Die französische öffentliche Verwaltung ist gesetzlich verpflichtet, im Verkehr mit Bürgern sowie im behördeninternen Austausch offene Formate zu verwenden.
Die Niederlande, Schweden, Norwegen und Dänemark haben zu unterschiedlichen Zeitpunkten Regelungen eingeführt, die offene Dokumentenformate in der öffentlichen Verwaltung empfehlen oder vorschreiben. Im Jahr 2014 erklärte das Vereinigte Königreich ODF für Regierungsdokumente zur Pflicht – eine Entscheidung, die bis heute Bestand hat.
Selbst die 2023 von der italienischen Behörde für das digitale Italien (AGID) herausgegebenen Richtlinien zum Kodex für die digitale Verwaltung definieren offene Standards für Dokumente so, dass lediglich das Open Document Format (ODF) in der Liste aufgeführt ist; dennoch werden diese Vorgaben von den öffentlichen Verwaltungen fast ausnahmslos und ohne Begründung missachtet.
Folglich gelangen EU-Regierungen, die sich ernsthaft mit dieser Frage befassen, meist zu demselben Schluss: ODF ist das geeignete Standard-Dokumentenformat für eine souveräne und interoperable öffentliche Verwaltung. Unterschiede zeigen sich jedoch beim Umsetzungsgrad sowie bei der Bereitschaft, das Vorhaben auch dann konsequent zu verfolgen, wenn Anbieter proprietärer Lösungen durch massives Lobbying Widerstand leisten.
Der „Deutschland-Stack“ setzt hier neue Maßstäbe, indem er die Entscheidung für ODF in einen umfassenden, ressortübergreifenden Rahmen für souveräne Infrastrukturen einbettet – gestützt auf klare Architekturprinzipien und abgestimmte Entscheidungen auf allen Ebenen des föderalen Systems. Dies ist das Modell, dem es zu folgen gilt.
Unser Aufruf zum Handeln, der der aller EU-Bürger sein sollte
Wenn Sie Regierungsvertreter, Berater für Digitalpolitik, CIO einer öffentlichen Verwaltung oder ein für die digitale Transformation zuständiger Minister in einem EU-Land sind, ist dieser Beitrag für Sie gedacht.
Sie müssen keine neue Richtlinie erfinden; es genügt, die Prinzipien, die Sie bereits akzeptieren – etwa Souveränität, Interoperabilität, Verringerung der Abhängigkeit von Anbietern sowie der Aufbau einer öffentlichen digitalen Infrastruktur, die den Bürgern und nicht den Aktionären von Big-Tech-Konzernen dient – auf Ihre bestehenden Systeme und Dokumente anzuwenden.
Deutschland hat dies entschlossen getan. Frankreich, Italien und andere Länder sind diesem Beispiel gefolgt – wenn auch nicht ganz so konsequent. Der europäische Rechtsrahmen verlangt dies, und das Open-Source-Ökosystem steht bereit, um diesen Schritt zu unterstützen – insbesondere mit Software, die ODF umfassend unterstützt (wobei es sich heute ausschließlich um Lösungen handelt, die auf dem LibreOffice-Technologie-Stack basieren).
Das Einzige, was noch zwischen Ihrer Verwaltung und der Einführung einer ODF-Vorgabe steht, ist die Entscheidung dazu. Wir unterstützen Sie gerne – nicht nur bei dieser Entscheidung, sondern auch bei der erfolgreichen Umsetzung des entsprechenden Projekts.
Die The Document Foundation ist die Heimat von LibreOffice und eine der führenden Fürsprecherinnen für offene Dokumentenstandards in der öffentlichen Verwaltung – sowohl in Europa als auch weltweit. Für Informationen zur Einführung von LibreOffice und ODF in der öffentlichen Verwaltung schreiben Sie bitte an info@documentfoundation.org.
