Übersetzung: englisches Original von Italo Vignoli
Ein wirklich offenes Dokumentenformat setzt die freie öffentliche Verfügbarkeit, lizenzgebührenfreie Standards sowie das Fehlen von Nutzungsbeschränkungen voraus.
Organisationen wie die Open Knowledge Foundation und die Europäische Union wenden verschiedene Grundregeln an, um den langfristigen Datenzugriff, die Systemunabhängigkeit und die Freiheit von der Kontrolle durch einzelne Anbieter zu gewährleisten.
Kernkriterien für Offenheit
- Öffentliche Spezifikation: Die vollständigen Formatregeln sind veröffentlicht und für jedermann leicht zugänglich.
- LizenzgebührenfreiLizenzgebührenfrei: Patente oder Lizenzgebühren hindern Entwickler nicht daran, kompatible Software zu erstellen.
- Keine Diskriminierung: Jeder kann das Format für beliebige Zwecke nutzen, ohne eine besondere Genehmigung zu benötigen.
- Unabhängige Verwaltung: Eine transparente, gemeinnützige Normungsorganisation verwaltet künftige Aktualisierungen.
Anerkannte Rahmenwerke
- Open Definition: Legt präzise rechtliche und technische Kriterien für offene Werke fest. European Interoperability
- Rahmenwerk (EIF): Verpflichtet Behörden dazu, für öffentliche Dokumente tatsächlich offene Formate zu verwenden.
Vergleich von ODF und OOXML
Bei der Bewertung anhand der strengen Kriterien für offene Formate verfolgen das Open Document Format (ODF) und Office Open XML (OOXML) grundlegend unterschiedliche Ansätze.
Während beide als offizielle ISO-Standards anerkannt sind, erfüllt ODF die Kriterien für offene Standards aufgrund seiner Konzeption vollumfänglich; OOXML hingegen weist strukturelle und rechtliche Komplexitäten auf, die eine wirklich offene Implementierung häufig einschränkt.
Vergleichs-Tabelle

Wesentliche Unterschiede bei der Offenheit
Öffentliche Spezifikation & Transparenz
- ODF: Von Anfang an als moderne, übersichtliche XML-Spezifikation konzipiert. „ODF ist der einzige öffentlich zugängliche Standard, der vollständig in einem frei verfügbaren und leicht verständlichen Dokument veröffentlicht ist“, wie GranneBlog anmerkt: https://blog.granneman.com/2009/02/06/odf-compared-constrasted-with-ooxml/
- OOXML: Primär darauf ausgelegt, die alten Binärdaten von Microsoft Office in XML abzubilden. Es ist in die Varianten „Strict“ und „Transitional“ unterteilt. „‚Transitional‘ umfasst alles andere: einen riesigen Katalog an Kompatibilitätsfunktionen, veralteten Elementen, plattformspezifischen Verhaltensweisen sowie Verweisen auf undokumentierte Eigenheiten von Microsoft-Office-Versionen aus den 1990er Jahren“, wie der TDF-Blog anmerkt: https://blog.documentfoundation.org/blog/2026/06/02/a-standard-in-name-only/
Rechtliche Bestimmungen und Regelungen zum geistigen Eigentum
- ODF: Basiert auf einem offenen Standard-Framework (Open Source). Jeder kann ODF in einem Projekt implementieren, ohne Rechtsstreitigkeiten wegen geistigen Eigentums oder Patentverletzungen befürchten zu müssen.
- OOXML: Stützt sich auf das „Microsoft Open Specification Promise“ (OSP): https://en.wikipedia.org/wiki/Microsoft_Open_Specification_Promise. Das OSP ist eine einseitige Zusage, auf Klagen zu verzichten; sie schützt Entwickler jedoch nur insoweit, als diese die Spezifikation exakt umsetzen. Bei implementierungsspezifischen Abweichungen oder Grenzfällen könnten Entwickler rechtlich ungeschützt bleiben.
Technische Diskriminierung & Systemkontrolle
- ODF: Vermeidet hardwarespezifische Abhängigkeiten und stellt sicher, dass unabhängige Anwendungen (wie LibreOffice oder Apache OpenOffice) die Daten einheitlich darstellen können.
- OOXML: Enthält plattformspezifische Elemente, die eng mit dem Windows-Betriebssystem-Ökosystem verknüpft sind. Da Microsoft Office standardmäßig traditionell „Transitional OOXML“ erzeugt, stoßen Drittanbieter-Plattformen auf massive Konvertierungshindernisse, wenn sie ältere Binärelemente oder proprietäre Formatierungsdefinitionen interpretieren müssen, die in die Dateistruktur eingebettet sind.
INTERESSANTER HINWEIS: die italienische Definition
Das Dokument Linee guida su acquisizione e riuso di software per le pubbliche amministrazioni (Leitlinien für die Beschaffung und Wiederverwendung von Software für öffentliche Verwaltungen), das 2021 von AgID veröffentlicht wurde, definiert ein offenes Format im Glossar wie folgt (übersetzt: aus dem Italienischen/Englisch/Deutsch):
Offenes (Daten-)Format. Hierbei handelt es sich um ein öffentliches, versioniertes Datenformat, das umfassend dokumentiert ist und keinen Implementierungsbeschränkungen unterliegt. Ein offenes Format ist ein Format, das von einer Normungsorganisation anerkannt ist und in einem transparenten Verfahren gemeinschaftlich von mehreren Organisationen gepflegt wird, die konkurrierende Implementierungen bereitstellen. Das Format muss mit der deklarierten Version konsistent bleiben.
Bei den Leitlinien handelt es sich nicht um eine begleitende Auslegungshilfe zum Gesetzestext. Sie wurden zur Umsetzung der Artikel 68 und 69 des *Codice dell’Amministrazione Digitale* (Kodex für die digitale Verwaltung) auf der Grundlage ausdrücklicher, im Gesetz selbst enthaltener Ermächtigungen verabschiedet. Zudem ersetzen sie das frühere AgID-Rundschreiben 63/2013, das sich mit derselben vergleichenden Bewertung befasste.
Die Definition des Begriffs „formato aperto“ (offenes Format) ist somit nicht bloß eine zufällig gut formulierte Empfehlung. Sie stellt die für die italienische öffentliche Verwaltung maßgebliche Rechtsdefinition dar, und diese Rechtsverbindlichkeit erwächst ihr gerade aus dem Gesetz, nicht etwa trotz dieses Gesetzes.
